Vorbeugender baulicher Brandschutz

Im Rahmen der ROCKWOOL Produktentwicklung kommt dem vorbeugenden baulichen Brandschutz eine besondere Bedeutung zu.

Vorbeugender Brandschutz ist ein heißes Thema, nicht ohne Grund:
In Österreich ereignen sich jährlich ungefähr 25.000 Brände  theoretisch brennt es alle 20 Minuten! Etwa 30 Menschen pro Jahr kommen dabei ums Leben. Die Todesursache wird auf ca. 80 % Rauchgastote und 20 % Tote durch Flammeneinwirkung und andere Ursachen geschätzt.
Laut Brandschadensstatistik der österreichischen Brandverhütungsstellen (2015) entsteht in Österreich pro Jahr ein Gesamtschaden über 300 Mio. €.
Zu den häufigsten Brandursachen zählen Elektrizität, Brandstiftung sowie Rauchen und offenes Feuer. Auch die Belastungen, die ein Brand für die Umwelt darstellt, sind beträchtlich.

Wenn es also um die Sicherheit von Gebäuden geht, spielt vorbeugender baulicher Brandschutz eine wichtige Rolle. Als oberste Gebote gelten dabei die weitestgehende Verwendung nichtbrennbarer Baustoffe und der Einsatz feuerwiderstandsfähiger Konstruktionen.

Baulicher Brandschutz mit Steinwolle-Dämmstoffen

ROCKWOOL Steinwolle-Dämmstoffe tragen aktiv zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei. Sie sind nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach ÖNORM EN 13501-1. Mit einem Schmelzpunkt von über 1.000 °C eignen sie sich für den Einsatz in klassifizierten Brandschutzkonstruktionen.

Integrierte Brandschutzkonzepte

ROCKWOOL bietet Dämmlösungen rund um die gesamte Gebäudehülle. Dies ermöglicht integrierte Brandschutzkonzepte für alle Gebäudetypen – ob privat, gewerblich oder öffentlich genutzt. So lassen sich bei der Planung und beim Bau von Wohn-, Büro und Verwaltungsgebäuden bis hin zu Industrie- und Gewerbebauten sowie Schulen oder Krankenhäusern zuverlässig Menschen und Werte schützen.

Brandschutz: Das Plus an Sicherheit
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Der "vorbeugende Brandschutz" umfasst alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen von Bränden verhindern beziehungsweise wirksam eingrenzen. Vorbeugender Brandschutz bezieht sich meist auf Gebäude und deren Nutzung. Er gliedert sich formal in die Teilbereiche baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz. Dieses Kapitel behandelt in erster Linie den baulichen Brandschutz.

Für den baulichen Brandschutz ist es von entscheidender Bedeutung, wo und in welcher Menge brennbare Stoffe im Gebäude vorhanden sind.

Brandlasten

Der Brandschutz eines Gebäudes wird wesentlich von den dort verwendeten Baustoffen sowie von den weiteren im Gebäude vorhandenen Materialien bestimmt. Das Brandverhalten dieser Materialien hat einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf eines Brandes. Die Gesamtbrandlast eines Gebäudes besteht aus:

  • der baulichen Brandlast (brennbare Bauprodukte)
  • der betrieblichen Brandlast (brennbares Inventar)

Die betrieblichen Brandlasten ergeben sich aus der Nutzung des Gebäudes und können in der Regel nicht oder nur wenig durch den baulichen Brandschutz im Vorfeld beeinflusst werden.
Anders verhält es sich dagegen bei den baulichen Brandlasten. Diese können Bauherr und Planer bereits in der Planungsphase mit der Entscheidung, möglichst nichtbrennbare Baustoffe (wie z. B. Steinwolle) zu verwenden, wesentlich beeinflussen.

Schutzziel bei Brand

Als Basis dient die europäische Bauprodukteverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) als Nachfolgedokument der bisher gültigen Bauprodukterichtlinie (89/116 EWG). Die europäische Bauprodukteverordnung enthält folgende wesentliche Anforderungen an die brandschutztechnische Planung, den Entwurf und die Ausführung von Gebäuden:

  • Die Tragfähigkeit des Bauwerkes während eines Brandes muss für einen bestimmten Zeitraum erhalten bleiben;
  • die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Gebäudes muss begrenzt werden;
  • die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke muss vermieden werden;
  • Bewohner müssen das Gebäude unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können;
  • die Sicherheit der Rettungsmannschaften muss berücksichtigt werden und wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein.

Ausgehend von dem in Kapitel 3.1.2 beschriebenen Brandszenario des Vollbrandes in einem Raum, das den weitaus häufigsten Fall einer Brandeinwirkung auf eine Fassade darstellt, kann nun das brandschutztechnische Schutzziel für Fassaden wie folgt beschrieben werden.

Gesetzliche Vorgaben

In den OIB-Richtlinien sind entsprechend den Schutzzielen die Anforderungen an den Brandschutz gesetzlich vorgegeben.

OIB-Richtlinie 2 Brandschutz
OIB-Richtlinie 2, Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte
OIB-Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
OIB-Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m

Von den Anforderungen dieser OIB-Richtlinien kann entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen abgewichen werden, wenn vom Bauwerber nachgewiesen wird, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlinie erreicht wird. Hierbei ist der OIB-Leitfaden „Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte“ anzuwenden.

Die Entscheidung über die Verwendung brennbarer oder nichtbrennbarer Bauprodukte (Brandverhalten der Produkte) und damit über die Ausgestaltung des vorbeugenden Brandschutzes eines Gebäudes liegt letztendlich beim Bauherrn.

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