Europäisches Klassifizierungssystem für das Brandverhalten von Baustoffen

Mit der Normenreihe EN 13501 Teil 1 (in Österreich mit der ÖNORM EN 13501-1) hat das europäische Komitee für Normung (CEN) im Jahr 2001 ein einheitliches europäisches Klassifizierungssystem zum Brandverhalten verabschiedet. Es legt die Brandklassen für Europa fest und soll eine europaweite Vergleichbarkeit der Brandschutzeigenschaften von Bauprodukten sowie deren freien Handel ermöglichen.

Detaillierte Klassifzierung für genaue Aussagen

Das europäische Klassifizierungssystem ist wesentlich detaillierter gegliedert als die nationale Norm. Im Vergleich zur nationalen Klassifizierung nach DIN 4102-1 beinhaltet das europäische System eine Vielzahl von Klassen und Kombinationen.

Das Klassifizerierungssytem der EU sieht insgesamt sieben Euroklassen vor (Euroklassen A1, A2 und B bis F) und baut auf vier verschiedenen Prüfverfahren und einem so genannten Referenzszenario auf.

Feuerüberschlag (Flashover)

Bedenkt man, dass die Feuerwehr, nachdem der Brand bemerkt wurde, im Schnitt 15 – 20 Minuten benötigt, um am Einsatzort einzutreffen, macht es einen großen Unterschied, ob Bauprodukte zu einem Feuerüberschlag (Flashover) führen oder nicht.

Bauprodukte der Euroklassen A1 und A2 (nichtbrennbar) sowie B (schwerentflammbar) können nicht zu einem Flashover beitragen, während die brennbaren Produkte der Klassen C, D oder E unterschiedlich schnell zu einem Flashover führen. Leicht entflammbare Produkte der Klasse F werden nicht getestet.

Die Definitionen der Klassen zum Brandverhalten finden sich in der ÖNORM EN 13501-1, die eine reine Klassifizierungsnorm darstellt. Die Prüfungen zum Brandverhalten erfolgen je nach Brandverhaltensklassen gemäß den entsprechenden Prüfnormen. Als Nachweis der Klasse des Brandverhaltens dient ein Klassifizierungsbericht gemäß ÖNORM EN 13501-1. Grundsätzlich gibt es in dieser Norm oder auch in verwiesenen Normen keine Trivialbezeichnung zu den einzelnen Euro-klassen, wie es beispielsweise nach „alter nationaler Normung“ der Fall war (Nichtbrenn-barkeit, Schwerbrennbarkeit, Leichtbrennbar-keit).

Es ist ein großer Unterschied, ob Bauprodukte zu einem Feuerüberschlag (Flashover) führen oder nicht. Insbesondere dann, wenn man bedenkt, dass die Feuerwehr, nachdem der Brand bemerkt wurde, im Schnitt 15 – 20 Minuten benötigt, um am Einsatzort einzutreffen. Bauprodukte der Euroklassen A1 und A2können nicht zu einem Flashover beitragen, während die brennbaren Produkte der Klassen C, D oder E unterschiedlich schnell zu einem Flashover führen. Produkte der Klasse F werden nicht getestet und dürfen daher im Bauwesen nicht verwendet werden.

In der ÖNORM EN 13501-1 sind die folgenden sieben Klassen definiert:
Euroklassen Zeit bis zum "Flashover" im "Room Corner Test"
Euroklasse A1 kein Beitrag zum Brand
Euroklasse A2 kein Beitrag zum Brand
Euroklasse B sehr begrenzter Beitrag zum Brand
Euroklasse C begrenzter Beitrag zum Brand
Euroklasse D hinnehmbarer Beitrag zum Brand
Euroklasse E hinnehmbares Brandverhalten
Euroklasse F keine Leistung im Hinblick auf Flammwidrigkeit feststellbar

Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen

Zahlreiche Katastrophen, wie z. B. der verheerende Brand am Düsseldorfer Flughafen 1996, haben gezeigt, dass nicht nur Feuer allein eine Gefahr darstellt, sondern auch giftige Rauchgase Menschen umkommen lassen.

Nach dem europäischen Klassifizierungssystem wird die Rauchentwicklung in den Klassen A2 bis D getestet. Hier gibt es drei Intensitätsstufen: s1, s2 und s3. In der Klasse Brennendes Abtropfen / Abfallen werden ebenfalls Baumaterialien der Klassen A2 bis einschließlich E getestet. Hier unterscheidet man die drei Klassen: d0, d1 und d2.

Unterklassen/ Brandparallelerscheinungen
 
Rauchentwicklung brennendes Abtropfen / Abfallen
S1 strengere Kriterien als für s2 werden erfüllt d0 kein brennendes Abtropfen/Abfallen
S2 die gesamte freigesetzte Rauchmenge sowie das Verhältnis des Anstiegs der Rauchentwicklung sind beschränkt d1 kein brennendes Abtropfen/Abfallen, das länger als eine vorgegebene Zeit andauert
S3 Es wird keine Beschränkung der Rauchentwicklung gefordert d2 keine Beschränkungen
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